Der Anruf kommt oft am Nachmittag: Die Entlassung ist für morgen geplant. Und plötzlich stehen Fragen im Raum, für die niemand Zeit hatte – wer hilft beim Waschen, wer wechselt den Verband, wie kommt sie überhaupt die Treppe hoch? Die gute Nachricht: Vieles davon lässt sich auch kurzfristig organisieren. Und einiges muss das Krankenhaus selbst übernehmen.
Ihr wichtigstes Recht: das Entlassmanagement
Jedes Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, die Zeit nach der Entlassung zu organisieren – kostenlos und ohne dass Sie darum betteln müssen. Fragen Sie aktiv nach dem Sozialdienst oder dem Entlassmanagement. Die Klinik darf für eine Übergangszeit sogar selbst Rezepte, Verordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Krankentransport ausstellen. Das spart Ihnen die Wartezeit beim Hausarzt.
Was in den Tagen vor der Entlassung zu klären ist
Ehrlich einschätzen, was zu Hause geht
Kann sie allein aufstehen, zur Toilette, sich waschen? Kommt sie die Treppe hoch? Sagen Sie dem Sozialdienst offen, was Sie leisten können und was nicht. Zu optimistisch geplante Entlassungen enden häufig nach einer Woche wieder in der Notaufnahme.
Verordnungen mitgeben lassen
Verlangen Sie die Verordnung für häusliche Krankenpflege, wenn Wunden versorgt, Spritzen gegeben oder Medikamente gestellt werden müssen. Ebenso Rezepte für die ersten Tage und – falls nötig – die Verordnung für Pflegebett, Rollator oder Toilettenstuhl. Ohne Papier geht zu Hause nichts los.
Den Pflegedienst früh anrufen
Rufen Sie uns an, sobald der Entlassungstermin im Raum steht – nicht erst, wenn sie schon zu Hause im Bett liegt. Medizinische Leistungen mit ärztlicher Verordnung können wir sehr kurzfristig starten. Je früher wir Bescheid wissen, desto sicherer der Start.
Die Wohnung vorbereiten
Bett erreichbar, Stolperfallen weg, Licht im Flur, Getränke und Telefon in Reichweite. Wenn die Treppe zum Problem wird: Lässt sich das Schlafen für ein paar Wochen ins Erdgeschoss verlegen? Mehr dazu in unserem Ratgeber zu Hilfsmitteln und Wohnungsanpassung.
Auch ohne Pflegegrad gibt es sofort Hilfe
Ein Pflegegrad dauert Wochen – die Hilfe kann aber jetzt anfangen. Diese drei Wege greifen sofort:
- Häusliche Krankenpflege auf Verordnung der Klinik oder des Hausarztes: Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Kompressionsstrümpfe. Das zahlt die Krankenkasse, unabhängig vom Pflegegrad.
- Kurzzeitpflege im Anschluss, wenn die Rückkehr nach Hause noch zu früh ist – auch ohne Pflegegrad möglich, wenn der Bedarf nach einem Krankenhausaufenthalt entsteht.
- Haushaltshilfe der Krankenkasse in bestimmten Fällen sowie Übergangspflege im Krankenhaus, wenn sich zu Hause kurzfristig nichts organisieren lässt.
Und parallel: den Pflegegrad beantragen
Rufen Sie am Tag der Entlassung bei der Pflegekasse an und stellen Sie den Antrag – das Datum zählt, Leistungen können ab dann rückwirkend gewährt werden. Der Weg dorthin steht in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen in 3 Schritten.
Die Entlassung steht an?
Rufen Sie uns an, bevor es losgeht. Wir sagen Ihnen ehrlich, was sich bis dahin organisieren lässt – auch am Wochenende.
Die ersten Tage zu Hause – worauf Sie achten sollten
Beobachten Sie in der ersten Woche besonders: Trinkt sie genug? Werden die neuen Medikamente vertragen und stimmt der Plan mit dem überein, was der Hausarzt kennt? Wird die Wunde rot, warm oder schmerzt sie stärker? Kommt Fieber dazu? Ist sie plötzlich verwirrter als in der Klinik? All das gehört zum Hausarzt – lieber einmal zu früh anrufen als einmal zu spät.
Und noch etwas: Vereinbaren Sie den Termin beim Hausarzt am besten schon für die erste Woche nach der Entlassung. Er muss den Medikamentenplan der Klinik prüfen und die Weiterversorgung verordnen – ohne diesen Termin läuft nach ein paar Tagen manches ins Leere.