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Ratgeber für Angehörige

So läuft das Erstgespräch – in Ruhe, ehrlich und ohne Verpflichtung

Lesezeit ca. 9 Minuten · Mit Checkliste fürs Gespräch zum Download

Den Hörer in die Hand nehmen und einen Pflegedienst anrufen – für viele ist das eine große Hürde. Was, wenn man zu etwas gedrängt wird? Wenn plötzlich ein Vertrag auf dem Tisch liegt? Wir nehmen Ihnen diese Sorge: Ein Erstgespräch ist ein Kennenlernen, mehr nicht. Sie entscheiden danach in aller Ruhe – oder auch gar nicht.

Das Wichtigste vorweg

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es ist kein Verkaufsgespräch. Sie unterschreiben nichts, was Sie nicht ausdrücklich wollen – ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie einem konkreten Angebot bewusst zustimmen. Und selbst dann gilt: Sie können jederzeit wieder aussteigen.

So läuft ein Erstgespräch bei Ihnen zu Hause ab

Wir kommen zu Ihnen – dorthin, wo die Pflege später auch stattfindet. In vertrauter Umgebung spricht es sich leichter, und wir sehen die tatsächliche Situation. So sieht der Ablauf aus:

1

Kontakt & Terminvereinbarung

Ein kurzer Anruf genügt. Wir hören zu, klären grob die Situation und vereinbaren einen Termin, der Ihnen passt – ohne Eile.

2

Kennenlernen in Ruhe

Beim Hausbesuch nehmen wir uns Zeit. Sie lernen ein Gesicht kennen, wir beantworten Ihre Fragen, und Sie bekommen ein Gefühl dafür, ob die Chemie stimmt. Das darf und soll auch Bauchgefühl sein.

3

Bedarf gemeinsam erheben

Wir schauen mit Ihnen, wo Unterstützung guttut – von der Körperpflege über die Medikamente bis zur Wundversorgung. Dabei zählt Ihr Wunsch genauso wie der pflegerische Blick von außen.

4

Möglichkeiten aufzeigen – transparent

Wir erklären verständlich, welche Leistungen möglich sind, was die Pflegekasse bzw. Krankenkasse trägt und was das für Sie bedeutet. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen einen schriftlichen Kostenvoranschlag zum in Ruhe Prüfen.

5

Sie entscheiden – in Ihrem Tempo

Danach ist erst einmal Pause. Sie überlegen, sprechen in der Familie, vergleichen wenn Sie möchten. Nichts wird an diesem Tag „schnell noch" unterschrieben.

Unsere Haltung: nichts muss, alles kann

Dieser Satz ist bei uns kein Werbespruch, sondern die Art, wie wir arbeiten. Sie behalten die Kontrolle darüber, was Sie selbst tun und wo wir einspringen. Vielleicht wollen Sie nur die Medikamente sicher gestellt wissen. Vielleicht nur die Körperpflege an drei Tagen. Vielleicht später mehr. All das ist möglich – und nichts davon ist Pflicht.

Worauf Sie sich verlassen können

Hinter unserer Arbeit stehen examinierte Pflegefachkräfte mit über 100 Jahren gebündelter Erfahrung – von der Grundpflege über die medizinische Behandlungspflege bis zur fachgerechten Wundversorgung durch unsere ausgebildete Wundberaterin. Diese Fachlichkeit bekommen Sie in einer Haltung serviert, die den Menschen sieht und nicht den Fall: mit Ruhe, Respekt und auf Augenhöhe.

Keine Angst vor Vertrag oder Verkaufsdruck

Die häufigste Sorge, die uns Angehörige schildern, ist die vor einem Verkaufsgespräch. Deshalb ganz klar und schwarz auf weiß, welche Rechte Sie haben:

  • Ein Pflegevertrag entsteht erst, wenn Sie einem konkreten Kostenvoranschlag ausdrücklich zustimmen – nicht nebenbei und nicht unter Zeitdruck.
  • Sie dürfen sich mehrere Dienste ansehen und in Ruhe vergleichen. Ein seriöser Dienst begrüßt das.
  • Ein einmal geschlossener Vertrag ist jederzeit ohne Frist kündbar, wenn das Vertrauen nicht mehr stimmt.
  • Alle Leistungen und Preise gehören schriftlich und verständlich auf den Tisch – ohne Kleingedrucktes, das später überrascht.

Warnsignale, bei denen Sie hellhörig werden dürfen

Wenn ein Anbieter Sie unter Zeitdruck setzt, ausweichend auf Fragen antwortet oder auf eine schnelle Unterschrift drängt – nehmen Sie Ihr Bauchgefühl ernst. Gute Pflege beginnt mit Ehrlichkeit, nicht mit Drängen.

Lässt sich das Gespräch als gesetzliche Pflegeberatung nutzen?

Ein Punkt, den viele nicht kennen: Neben unserem unverbindlichen Erstgespräch gibt es gesetzlich geregelte, kostenlose Beratungsangebote, die Sie unabhängig davon nutzen können – die Pflegekasse trägt die Kosten vollständig.

Zwei kostenlose Ansprüche im Überblick

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen versorgt wird, muss in festen Abständen einen Beratungsbesuch abrufen (bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich). Er sichert die Qualität der häuslichen Pflege, gibt praktische Tipps – und ist Pflicht, damit das Pflegegeld ungekürzt weiterläuft. Diesen Besuch dürfen zugelassene Pflegedienste wie wir durchführen.

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Jede pflegebedürftige Person mit Pflegegrad und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine individuelle, kostenlose Pflegeberatung – ein persönlicher Wegweiser durch Leistungen und Anträge.

Sprechen Sie uns gern darauf an. Wir sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg in Ihrer Situation der richtige ist – auch dann, wenn das (noch) gar keine Leistungen von uns bedeutet.

Fragen, die Sie uns ruhig stellen dürfen

Es gibt keine „dummen" Fragen. Damit Sie nichts vergessen, hier die, die sich am meisten lohnen:

  • Welche Qualifikation und Erfahrung hat das Team – gerade bei Demenz, Wunden oder speziellen Anforderungen?
  • Habe ich feste Bezugspersonen oder wechselt ständig, wer kommt?
  • Wie sind Sie erreichbar – auch abends, am Wochenende und im Notfall?
  • Wie flexibel reagieren Sie, wenn sich der Pflegebedarf ändert?
  • Wer kommt bei Urlaub oder Krankheit Ihrer Mitarbeiter (Vertretung)?
  • Welche Kosten trägt die Kasse, was bleibt bei uns – und bekomme ich das schriftlich?
  • Wie und mit welcher Frist kann ich kündigen?

Checkliste fürs Erstgespräch zum Download

Alle wichtigen Fragen, was Sie vorbereiten sollten und Platz für Ihre Notizen – zum Ausdrucken und Mitnehmen (PDF, 2 Seiten).

Checkliste herunterladen (PDF)

Häufige Fragen zum Erstgespräch

Kostet das Erstgespräch etwas?

Nein. Das Kennenlern-Gespräch ist kostenlos und unverbindlich – ganz gleich, ob Sie sich danach für uns entscheiden oder nicht.

Muss ich mich sofort entscheiden?

Auf keinen Fall. Sie nehmen sich so viel Zeit, wie Sie brauchen, besprechen alles in der Familie und dürfen auch andere Dienste vergleichen. Erst wenn Sie einem Angebot ausdrücklich zustimmen, entsteht ein Vertrag.

Was soll ich vorbereiten?

Am hilfreichsten ist, sich vorab Ihre Fragen und den Unterstützungsbedarf zu notieren (unsere Checkliste hilft dabei). Falls vorhanden: Pflegegrad-Bescheid, Medikamentenplan und die Kontaktdaten des Hausarztes bereitlegen. Nötig ist das aber nicht – wir kommen auch ohne Vorbereitung ins Gespräch.

Wer sollte beim Gespräch dabei sein?

Idealerweise die pflegebedürftige Person selbst und, wenn möglich, ein Angehöriger. Vier Ohren hören mehr als zwei, und gemeinsam lässt sich in Ruhe überlegen.

Können wir mehrere Pflegedienste vergleichen?

Selbstverständlich, und das ist sogar sinnvoll. Ein seriöser Dienst hat nichts dagegen, dass Sie sich ein eigenes Bild machen und Angebote vergleichen.

Wie schnell kann die Pflege danach beginnen?

Medizinische Leistungen können nach ärztlicher Verordnung sehr kurzfristig starten. Für alles andere finden wir gemeinsam einen Beginn, der zu Ihnen passt. Rufen Sie an – wir sagen Ihnen ehrlich, was wann möglich ist.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen

Ein Anruf genügt – wir vereinbaren ein Erstgespräch bei Ihnen zu Hause. Kostenlos, in Ruhe und ohne jede Verpflichtung.

Jetzt anrufen: 08041 / 808 48 38

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Die genannten gesetzlichen Ansprüche (§ 37 Abs. 3 und § 7a SGB XI) klären wir oder Ihre Pflegekasse gern konkret für Ihre Situation.

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