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Ratgeber für Angehörige

Der Entlastungsbetrag – 131 € im Monat, die vielen zustehen

Lesezeit ca. 7 Minuten · Gilt schon ab Pflegegrad 1

Es gibt eine Leistung der Pflegekasse, die fast jeder bekommt und die trotzdem massenhaft ungenutzt bleibt: den Entlastungsbetrag. 131 Euro im Monat, jeden Monat, ohne Zuzahlung. Viele Familien wissen davon nichts – oder trauen sich nicht, ihn abzurufen, weil sie das Antragsdeutsch abschreckt. Hier steht in klaren Worten, was Ihnen zusteht.

Das Wichtigste vorweg

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu – also auch dann, wenn es noch kein Pflegegeld gibt. Er ist zusätzlich zu allen anderen Leistungen da und kürzt weder Pflegegeld noch Sachleistungen. Sie bekommen das Geld nicht bar aufs Konto: Es wird gegen Rechnung erstattet.

Wer bekommt den Entlastungsbetrag?

Jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause versorgt wird. Es spielt keine Rolle, ob Sie Pflegegeld beziehen, einen Pflegedienst haben oder beides. Es spielt auch keine Rolle, wie hoch der Pflegegrad ist – die 131 € sind bei Pflegegrad 1 genauso hoch wie bei Pflegegrad 5.

Gerade bei Pflegegrad 1 ist das besonders wichtig: Hier gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Der Entlastungsbetrag ist dann oft die einzige Geldleistung, die die Familie überhaupt bekommt – und wird deshalb umso häufiger übersehen.

Wofür dürfen Sie das Geld verwenden?

Der Name sagt es: Es geht um Entlastung im Alltag. Das Geld ist nicht für die Körperpflege gedacht, sondern für alles drumherum, das Angehörigen Luft verschafft.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen – putzen, waschen, bügeln, einkaufen, Wohnung in Ordnung halten.
  • Betreuung und Begleitung – jemand ist da, geht spazieren, spielt Karten, liest vor, begleitet zum Arzt.
  • Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes aus dem Bereich Betreuung und Hauswirtschaft – zum Beispiel unsere Betreuung & Begleitung.
  • Tages- oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege, wenn dort Eigenanteile bleiben.
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag, die in Bayern anerkannt sind – etwa Betreuungsgruppen oder Alltagsbegleiter.

Ein häufiges Missverständnis

Bei den Pflegegraden 2 bis 5 dürfen Sie den Entlastungsbetrag nicht für die reine Körperpflege durch den Pflegedienst einsetzen – dafür sind die Pflegesachleistungen da. Nur bei Pflegegrad 1 ist auch das erlaubt. Und: Sie können den Nachbarn oder die Tochter nicht einfach damit bezahlen. Es muss ein anerkannter Anbieter sein, der eine ordentliche Rechnung schreibt.

So läuft die Abrechnung – in 4 Schritten

1

Leistung in Anspruch nehmen

Sie beauftragen einen zugelassenen Dienst – zum Beispiel uns – mit Betreuung oder hauswirtschaftlicher Hilfe. Vorher müssen Sie bei der Pflegekasse nichts beantragen, wenn der Pflegegrad schon da ist.

2

Rechnung erhalten

Sie bekommen eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Wichtig ist, dass darauf steht, was wann geleistet wurde – das prüft die Kasse.

3

Bei der Pflegekasse einreichen

Die Rechnung geht mit einem kurzen Anschreiben an die Pflegekasse. Viele Kassen haben dafür ein Formular. Noch einfacher: Sie erteilen uns eine Abtretungserklärung – dann rechnen wir direkt mit der Kasse ab und Sie haben mit Papier gar nichts zu tun.

4

Erstattung erhalten

Die Kasse überweist den Betrag – bis zur Höhe von 131 € pro Monat – auf Ihr Konto. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst oder rechnen es über einen anderen Topf ab.

Nicht genutzt? Das Geld ist nicht sofort weg

Wer den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht braucht, verliert ihn nicht. Nicht abgerufene Beträge werden angespart und stehen weiter zur Verfügung. So kommen über ein Jahr bis zu 1.572 € zusammen – genug für eine echte Entlastung, etwa wenn Sie im Sommer ein paar Wochen Unterstützung brauchen.

Aber Achtung: Es gibt eine Frist

Angesparte Beträge verfallen nach einer gewissen Zeit. Konkret heißt das: Was aus dem Jahr 2025 übrig ist, muss bis zum 30. Juni 2026 verbraucht und bei der Pflegekasse eingereicht sein. Danach ist es verfallen. Wenn Sie also seit Längerem einen Pflegegrad haben und noch nie etwas abgerufen haben – jetzt ist ein guter Zeitpunkt, das zu prüfen. Ein Anruf bei Ihrer Pflegekasse genügt, um den aktuellen Restbetrag zu erfahren.

Was viele Familien damit machen

Aus unserer Erfahrung in Bad Tölz und Umgebung sind das die häufigsten Wege:

  • Eine feste Stunde in der Woche, in der jemand da ist – damit die Tochter zum Friseur, zum Sport oder einfach mal in Ruhe einkaufen kann.
  • Hilfe im Haushalt, weil das Bücken beim Putzen nicht mehr geht und die Wohnung trotzdem in Ordnung sein soll.
  • Begleitung zu Arztterminen, wenn die Familie tagsüber arbeitet.
  • Regelmäßige Gesellschaft für einen Menschen, der viel allein ist – das ist oft der wertvollste Einsatz überhaupt.

Wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht

Ein Anruf genügt – wir schauen gemeinsam, welche Töpfe in Ihrer Situation offen sind. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

Jetzt anrufen: 08041 / 808 48 38

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Muss ich den Entlastungsbetrag extra beantragen?

Nein. Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, steht Ihnen der Betrag zu. Sie müssen ihn nur abrufen, indem Sie Leistungen in Anspruch nehmen und die Rechnung einreichen.

Bekomme ich die 131 € aufs Konto überwiesen?

Nicht als freies Geld. Der Entlastungsbetrag ist eine Kostenerstattung: Erst entsteht eine Rechnung, dann erstattet die Kasse. Bar ausgezahlt wird er nicht.

Wird mein Pflegegeld dadurch gekürzt?

Nein. Der Entlastungsbetrag ist ein eigener Topf und läuft neben Pflegegeld, Pflegesachleistungen und dem Budget für Verhinderungspflege her.

Kann ich meine Tochter oder den Nachbarn damit bezahlen?

In der Regel nicht. Es muss ein zugelassener Pflegedienst oder ein in Bayern anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag sein. Wir sagen Ihnen gern, welche Anbieter in Frage kommen.

Wie erfahre ich, wie viel bei mir noch offen ist?

Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und fragen Sie nach dem aktuellen Restbetrag beim Entlastungsbetrag. Die Auskunft ist kostenlos und dauert wenige Minuten.

Was ist mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?

Gerade dort ist er besonders wertvoll, weil es sonst kaum Leistungen gibt. Und: Bei Pflegegrad 1 darf er zusätzlich für körperbezogene Pflege eingesetzt werden – ein Vorteil, den viele nicht kennen.

Sie müssen das nicht allein sortieren

Welcher Topf, welche Rechnung, welche Frist – das ist selbst für uns tägliche Arbeit und für Familien schlicht unübersichtlich. Wir schauen mit Ihnen gemeinsam durch, was in Ihrer Situation zusammenpasst, und übernehmen auf Wunsch die Abrechnung direkt mit der Kasse. Ohne dass Sie sich für uns entscheiden müssen.

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Die genannten Beträge entsprechen dem Stand 2026; Ihre Pflegekasse gibt Ihnen verbindliche Auskunft zu Ihrem persönlichen Anspruch.

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